Regierungsverordnung Nr. 344 / 2010 Coll.

Verordnung der Regierung über die Erstellung von Antragsformularen für einzelne und aggregierte Ausfuhrgenehmigungen, Anträge auf Genehmigung zur Erbringung von Vermittlungsdienstleistungen und Anträgen auf internationale Einfuhrbescheinigungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck

Zeitliche Textfassungen

07.12.2010 Verkündet
In Kraft seit 07.12.2010
07.12.2010 Vorherige
In Kraft seit 07.12.2010 bis 28.02.2023

Novellierungen

Unbekannte Vorschrift
07.12.2010
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