Dekret Nr. 342 / 2024 Coll.

Verordnung der Regierung zur Änderung der Verordnung Nr. 35/2017 Slg. über eine einmalige Gebühr für die Lagerung radioaktiver Abfälle und die Höhe der Beiträge aus dem Nuklearkonto an die Kommunen und die Regeln für ihre Bestimmung

Zeitliche Textfassungen

01.01.2025 Aktuell
In Kraft seit 01.01.2025
19.11.2024 Verkündet
In Kraft seit 19.11.2024
19.11.2024 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 19.11.2024 bis 31.12.2024

Novellierungen

Keine Novellierungen verfügbar.

Favoriten
Browserverlauf