Regierungsverordnung Nr. 342 / 2016 Coll.
Verordnung der Regierung über den Beitrag zur Minderung der sozialen Auswirkungen der Umstrukturierung oder zur Verringerung der Tätigkeiten von juristischen Personen, die im Kohle- oder Uranbergbau tätig sind
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.