Dekret Nr. 342 / 2002 Coll.

Verordnung der Regierung über die Modalitäten und Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Anpflanzung von Weinbergen, die Wiederherstellung von Weinbergen und die Förderung von Weinverkäufen

Zeitliche Textfassungen

01.10.2002 Vorherige
In Kraft seit 01.10.2002 bis 01.05.2004
30.07.2002 Verkündet
In Kraft seit 30.07.2002
30.07.2002 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 30.07.2002 bis 30.09.2002

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