Erlass des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation Nr. 341 / 2002 Coll.
Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation über die Genehmigung der technischen Kompetenz und über technische Bedingungen für den Betrieb von Fahrzeugen auf der Straße
Diese Vorschrift verweist auf
Dekret Nr. 100 / 2003 Coll.
Wird geändert durch
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 341 / 2002 Slg., zur Genehmigung der te...
Dekret Nr. 197 / 2006 Coll.
Wird geändert durch
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 341 / 2002 Slg. über die Genehmigung de...
Unbekannte Vorschrift
Wird geändert durch
Dekret Nr. 283 / 2009 Coll.
Wird geändert durch
Verordnung zur Änderung des Erlasses des Ministeriums für Verkehr und Kommunikat...
Dekret Nr. 216 / 2010 Coll.
Wird geändert durch
Verordnung zur Änderung des Erlasses des Ministeriums für Verkehr und Kommunikat...
Dekret Nr. 182 / 2011 Coll.
Wird geändert durch
Verordnung zur Änderung des Erlasses des Ministeriums für Verkehr und Kommunikat...
Dekret Nr. 315 / 2012 Coll.
Wird geändert durch
Verordnung zur Änderung des Erlasses des Ministeriums für Verkehr und Kommunikat...
Unbekannte Vorschrift
Wird geändert durch
Dekret des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation Nr. 301 / 2001 Coll.
Hebt auf
Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation über die Genehmigung d...
Dekret Nr. 341 / 2014 Coll.
Wird aufgehoben durch
Verordnung über die Genehmigung technischer Kompetenz und über technische Beding...
Gesetz Nr. 56/2001
Führt durch
Gesetz über die Bedingungen für den Betrieb von Fahrzeugen auf der Straße
Unbekannte Vorschrift
Redaktionell korrigiert
Dekret Nr. 100 / 2003 Coll.
Führt Übergangsbestimmungen ein
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 341 / 2002 Slg., zur Genehmigung der te...
Unbekannte Vorschrift
Führt Übergangsbestimmungen ein
Dekret Nr. 283 / 2009 Coll.
Führt Übergangsbestimmungen ein
Verordnung zur Änderung des Erlasses des Ministeriums für Verkehr und Kommunikat...
Dekret Nr. 216 / 2010 Coll.
Führt Übergangsbestimmungen ein
Verordnung zur Änderung des Erlasses des Ministeriums für Verkehr und Kommunikat...
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.