Mitteilung des Finanzministeriums der Tschechischen Republik Nr. 34 / 1993 Coll.

Mitteilung des Finanzministeriums der Tschechischen Republik über die Frage des Erlasses zur Änderung und Ergänzung des Erlasses

Gültig
ANHANG
Finanzministerium der Tschechischen Republik
gemäß Artikel 28 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 563 / 1990 Slg. über die Haushaltsregeln des Bundes, das Dekret vom 9. Dezember 1992 Nr. 111 / 67 374 / 1992 zur Änderung und Ergänzung des Dekrets des Bundesministeriums der Finanzen Nr. II / 11 770 / 1985 vom 4. Juli 1985 über die Haushaltszusammensetzung (Verordnung 26 / 1985 Slg.).
Die Erlöse werden am 1. Januar 1993 wirksam und im Finanzberichterstatter veröffentlicht.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Finanzministeriums der Tschechischen Republik Nr. 34/1993 Slg. über die Frage des Erlasses zur Änderung und Ergänzung des Erlasses
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.12.1992
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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