Regierungsverordnung Nr. 34 / 1954 Coll.
Verordnung über die Neuberechnung bestimmter Forderungen und Verbindlichkeiten, die in tschechischen Kronen alter Gelder im Verhältnis zum Ausland ausgewiesen sind
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.