Regierungsverordnung Nr. 34 / 1954 Coll.

Verordnung über die Neuberechnung bestimmter Forderungen und Verbindlichkeiten, die in tschechischen Kronen alter Gelder im Verhältnis zum Ausland ausgewiesen sind

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Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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