Dekret Nr. 339 / 2014 Coll.
Verordnung über die Ermittlung gerechtfertigter Kosten und die maximale Erstattung der Kosten für die Leistungen, die der Inhaber von Unterlagen für die Rentenversicherung erbracht hat
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.