Dekret Nr. 333 / 2023 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 5 / 2014 Slg. über die Art und Weise, die Termine und den Umfang der Daten, die für die Bewertung der Ausführung des Staatshaushalts, die Haushaltspläne der staatlichen Mittel, die Budgets der lokalen Behörden und die Budgets der freiwilligen Gemeinden eingereicht wurden, in der geänderten Fassung

Zeitliche Textfassungen

01.01.2024 Aktuell
In Kraft seit 01.01.2024
21.11.2023 Verkündet
In Kraft seit 21.11.2023
21.11.2023 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 21.11.2023 bis 31.12.2023

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