Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Nr. 333/1997
Verordnung des Landwirtschaftsministeriums zur Durchführung von Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben a, b, g und h des Gesetzes Nr. 110/1997 Slg., über Lebensmittel und Tabakerzeugnisse und zur Änderung und Ergänzung bestimmter verwandter Gesetze, für Getreidemühlenprodukte, Teigwaren, Backwaren und Teigwaren
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