Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 330 / 2020 Coll.

Mitteilung des Finanzministeriums über die Ausgabe des MF-Bereichs Nr. 05/2020 zur Änderung der Liste der Waren mit geregelten Preisen, die durch das MF-Verhältnis Nr. 01/2020 ausgegeben werden

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 31.07.2020
330
Kommunikation
Finanzministerium
vom 21. Juli 2020
zur Ausgabe von MF Nr. 05 / 2020 zur Änderung der Liste der Waren mit geregelten Preisen, die von MF Nr. 01 / 2020 ausgegeben werden
Das Finanzministerium gibt gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 526/1990 Slg. zu Preisen in der geänderten Fassung bekannt, dass es am 15. Juli 2020 ein Gebiet von MF Nr. 05/2020 zur Änderung der Liste der Waren mit geregelten Preisen von MF Nr. 01/2020 herausgegeben hat.
Der Anwendungsbereich wurde am 17. Juli 2020 im Price Bulletin veröffentlicht und wird am 13. Dezember 2020 wirksam.
Finanzminister:
JUDr. Schiller, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Finanzen Nr. 330 / 2020 Coll., zur Ausgabe des Bereichs MF Nr. 05 / 2020 zur Änderung der Liste der Waren mit geregelten Preisen, die von der Messung MF Nr. 01 / 2020 ausgegeben werden
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.07.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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