Regierungsverordnung Nr. 33 / 2023 Coll.
Regierungsverordnung zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 38/2008 Slg. über den Außenhandel mit Gütern, die zur Ausführung der Todesstrafe, Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, in der geänderten Fassung
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.