Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 33 / 2015 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten über die Erklärung der Höhe der Gehaltsgrundlage für die Bestimmung des Gehalts der Staatsanwälte gemäß Gesetz Nr. 201 / 1997 Slg., über das Gehalt und bestimmte andere Anforderungen der Staatsanwälte und über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 143 / 1992 Slg., über das Gehalt und die Vergütung für die On-Call-Darlehen im Haushalt und in bestimmten anderen Organisationen und Gremien, in der geänderten, in der Mitteilung, in der geänderten.

Zeitliche Textfassungen

13.02.2015 Verkündet
In Kraft seit 13.02.2015

Novellierungen

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