Dekret Nr. 33 / 2006 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 34/2003 Slg., zur Bestimmung des Umfangs, des Zeitraums, der Frist und der Art der Einhaltung der Meldepflicht nach dem Dekret Nr. 351 / 2003 Slg.
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 219 / 1995
Wird durchgeführt durch
Außenhandelsrecht