Verordnung Nr. 33/1973 Slg.
Verordnung des Außenministers über das Abkommen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien zur Änderung des Abkommens zwischen der Tschechoslowakischen Republik und der bulgarischen Volksrepublik über die Zusammenarbeit der Sozialpolitik vom 25. Januar 1957
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.