Gesetz Nr. 33 / 1965 Coll.
Gesetz über die Erstattung der Kosten, die der Staat aus Unfällen, Berufskrankheiten und anderen gesundheitlichen Schäden verursacht (Rückerstattungen)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.