Regierungsverordnung Nr. 33 / 1951 Coll.

Verordnung zur Änderung der Aufgaben des fünfjährigen Wirtschaftsplans

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf