Verordnung Nr. 327/1997
Verordnung des Landwirtschaftsministeriums zur Durchführung von § 18 a), d), h, i, j) und k) des Gesetzes Nr. 110/1997 Slg., über Lebensmittel und Tabakerzeugnisse und zur Änderung und Ergänzung bestimmter verwandter Gesetze, für Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fisch, andere Wassertiere und ihre Erzeugnisse, Eier und ihre Erzeugnisse
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.