Dekret Nr. 327 / 1948 Coll.
Verordnung über die vorläufige Anwendung des am 21. Juli 1948 in Bukarest unterzeichneten Abkommens über die vorläufige Behandlung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Republik Tschechoslowakei und der Volksrepublik Rumänien
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.