Regel Nr. 326 / 1948 Coll.
Verordnung über die Ausübung des Rechts auf Auskunft und die Organisation von Bargeld- und Buchführungsdiensten für regionale und regionale nationale Ausschüsse
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.