Act Nr. 325 / 2023 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 503 / 2012 Slg., über das Staatsamt und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze, geändert

Gültig Recht In Kraft seit 01.01.2024
325
Recht
vom 18. Oktober 2023
zur Änderung des Gesetzes Nr. 503 / 2012 Slg., über das Staatsamt und zur Änderung bestimmter verwandter Gesetze, geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 503 / 2012 Coll., über das Staatsamt und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 256 / 2013 Coll., Gesetz Nr. 280 / 2013 Coll., Gesetz Nr. 340 / 2013 Coll., Gesetz Nr. 344 / 2013 Coll., Gesetz Nr. 229 / 2014 Coll., Gesetz Nr. 185 / 2016 Coll.
1. Im ersten Satz von Absatz 8 Absatz 1 werden die Worte „die es nicht erlauben würden, den Zweck der Überführung des Grundstücks nach Abschnitt 7 im Rahmen der Hauptnutzung des Gebiets zu erfüllen“ eingefügt. Im Falle einer Änderung der Planungsdokumentation '.
2. In § 8 Abs. 1 wird der letzte Satz durch folgendes ersetzt: "Dasselbe gilt in Fällen, in denen das Eigentum nach § 7 Abs. 1 e) kostenlos an die Gemeinde übertragen wurde und das Land ansonsten als zur Umsetzung öffentlicher Grün- oder öffentlicher Versorgungsmaßnahmen verwendet wurde."
3. In Artikel 8 Absatz 2 Satz 1 werden nach den Worten die Worte „die nicht zulassen würden, dass der Zweck der Überführung von Grundstücken gemäß § 7 im Rahmen der Hauptfunktionsnutzung des Gebiets erfüllt wird“ Im Falle einer Änderung der Planungsdokumentation '.
4. Absatz 8 (3) lautet wie folgt:
"(3) Die Bestimmungen des Absatzes 2 gelten auch, wenn das Land nach Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe e kostenlos an das Eigentum der Region übergeben wurde und das Land anderweitig als für die Durchführung öffentlicher Grün- oder öffentlicher Versorgungsmaßnahmen genutzt wurde."
5. In Ziffer 8 (5) wird "10 " durch" 5" ersetzt.
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Die Frist gemäß § 8 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 503 / 2012 Slg. gilt ab Inkrafttreten dieses Gesetzes auch für Verträge
a) vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes gemäß Artikel 7 Absatz 1 oder Absatz 3 des Gesetzes Nr. 503 / 2012 Slg., wie wirksam vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes; und
b) über die nach Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 95/1999 Slg., über die Bedingungen für die Übertragung land- und forstwirtschaftlicher Flächen von staatlichem Eigentum auf andere Personen und zur Änderung des Gesetzes Nr. 569/1991 Slg., über den Landfonds der Tschechischen Republik, geändert und Gesetz Nr. 357/1992 Slg., über die Vererbungs-, Spende- und Vermögenstransfersteuer, geändert, geändert, geändert,
beginnend, am Tag der Übertragung des Eigentums an das Eigentumsregister zum Nutzen des Erwerbers zu laufen.
Čl. III
Effizienz
Dieses Gesetz wird am 1. Januar 2024 wirksam.
Pekarová Adamová v. r.
Pavel v. r.
v. Österreich v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 325 / 2023 Coll., zur Änderung des Gesetzes Nr. 503 / 2012 Coll., über das Staatsamt und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze, geändert
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum03.11.2023
In Kraft seit01.01.2024
In Kraft bis-
Status Gültig
Rechtsgebiete: Land, Land Verwaltungsrecht
Parlamentsdrucksache: Drucksache Nr. 415
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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