Act Nr. 323 / 1948 Coll.
Gesetz über eine berufliche gerichtliche Prüfung und Ergänzung der Bestimmungen über den Vorbereitungsdienst der Richter
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.