Regierungsverordnung Nr. 322 / 2022 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 206 / 2022 Slg. über bestimmte Einzelheiten der Bereitstellung von Notunterkünften und vorübergehenden Notunterkünften und damit zusammenhängenden Diensten für Antragsteller zum vorübergehenden Schutz und für Personen, die vorübergehenden Schutz gewährt haben

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.11.2022
Inhalt
32.
Regierungsverordnung
vom 27. Oktober 2022
zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 206 / 2022 Coll. über bestimmte Einzelheiten der Bereitstellung von Notunterkünften und vorübergehenden Notunterkünften und damit zusammenhängenden Diensten für Antragsteller zum vorübergehenden Schutz und für Personen, die vorübergehenden Schutz gewährt haben
Die Regierung bestellt hiermit gemäß den Artikeln 6b (2) und 6e (2) des Gesetzes Nr. 65 / 2022 Coll. über bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt in der Ukraine, die durch die Invasion russischer Truppen verursacht wurden, in der Fassung des Gesetzes Nr. 198 / 2022 Coll.:
Čl. I
Die Regierungsverordnung Nr. 206 / 2022 Coll. wird zu bestimmten Einzelheiten über die Bereitstellung von Notunterkünften und vorübergehenden Notunterkünften und damit zusammenhängenden Diensten für Antragsteller zum vorübergehenden Schutz und für Personen, die vorübergehenden Schutz gewährt haben, wie folgt geändert:
1. In § 3 Buchstaben a und b wird '200' durch '300' ersetzt.
2. In Absatz 3 Buchstabe c wird "250 " durch" 350" ersetzt.
Čl. II
Effizienz
(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2022 in Kraft.
(2) Diese Verordnung läuft am 31. März 2024 aus.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
1. Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister:
Mgr.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 322 / 2022 Slg., zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 206 / 2022 Slg., zu bestimmten Einzelheiten der Bereitstellung von Notunterkünften und vorübergehenden Notunterkünften und damit zusammenhängenden Diensten für Antragsteller zum vorübergehenden Schutz und für Personen, die vorübergehenden Schutz gewährt haben
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum27.10.2022
In Kraft seit01.11.2022
In Kraft bis-
Status Gültig

Öffentliche Verträge 2

378 000 CZK
02.01.2023
1 260 000 CZK
02.01.2023
Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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