Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 32 / 2015 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Erklärung der Höhe der Gehaltsgrundlage für die Bestimmung des Gehalts und bestimmte Erstattung der Kosten der Richter gemäß Gesetz Nr. 236 / 1995 Slg., über das Gehalt und andere Formalitäten, die mit der Erfüllung der Aufgaben der Vertreter des Staates und bestimmter staatlicher Stellen und Richter und Mitglieder des Europäischen Parlaments in der geänderten Fassung verbunden sind, ersetzt die Mitteilung vom Ministerium für Arbeit und Soziales Nr. 367 / 2014 Coll.

Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 9. Februar 2015
über die Erklärung der Höhe der Gehaltsbasis für die Bestimmung des Gehalts und eine bestimmte Erstattung der Kosten der Richter gemäß Gesetz Nr. 236 / 1995 Slg., über das Gehalt und andere Formalitäten in Bezug auf die Erfüllung der Aufgaben der Vertreter des Staates und bestimmter Staatsorgane und Richter und Mitglieder des Europäischen Parlaments in der geänderten Fassung ersetzt die Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 367 / 2014 Slg.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales erklärt gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 236/1995 Slg. über das Gehalt und andere Formalitäten, die mit der Erfüllung der Aufgaben von Vertretern der staatlichen Regierung und von bestimmten staatlichen Stellen und Richtern und Mitgliedern des Europäischen Parlaments verbunden sind, geändert durch Gesetz Nr. 309 / 2002 Slg., Gesetz Nr. 425 / 2010 Slg., die Feststellung des Verfassungsgerichts gemäß Nr. 181.
Minister:
Mgr. Marks v. r.
*) Aufgrund des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 29.12.2014, sp. zn. 21 Cdo 1440 / 2014-456.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 32 / 2015 Slg., über die Bekanntgabe der Höhe der Gehaltsbasis für die Bestimmung des Gehalts und bestimmte Erstattung der Kosten von Richtern gemäß Gesetz Nr. 236 / 1995 Slg., über das Gehalt und andere Formalitäten, die mit der Erfüllung der Aufgaben von Vertretern der staatlichen Regierung und von bestimmten staatlichen Stellen und Richtern und Mitgliedern des Europäischen Parlaments verbunden sind, in der geänderten Fassung, ersetzt die Mitteilung vom Ministerium für Arbeit und Soziales.
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum13.02.2015
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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