Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 319 / 2022 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten, die für die Zwecke der Krankenversicherung die Höhe der Kürzungsgrenzwerte für die Anpassung der im Jahr 2023 geltenden täglichen Bewertungsbasis erklärt

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 31.10.2022
319
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 19. Oktober 2022
für die Zwecke der Krankenversicherung die Höhe der Kürzungsgrenzen für die Anpassung der 2023 geltenden Tagesbeurteilungsgrundlage
Ministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 22 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 187 / 2006 Slg., über Krankenversicherung, erklärt, dass 2023 oben
(a) die erste Reduktionsgrenze zur Einstellung der Tagesmessbasis ist CZK 1.345,
b) die zweite Reduktionsgrenze zur Einstellung der Tagesmessbasis CZK 2.017,
c) die dritte Reduktionsgrenze für die Einstellung der Tagesmessbasis ist CZK 4,033.
Minister:
Ing. Jurečka v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 319 / 2022 Coll., die für die Zwecke der Krankenversicherung die Höhe der Kürzungsgrenzen für die Anpassung der im Jahr 2023 geltenden Tagesbeurteilungsgrundlage erklärt
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.10.2022
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf