Regierungsverordnung Nr. 319 / 2014 Coll.
Verordnung der Regierung über die Verwendung von Mitteln des Staatlichen Wohnungsbaufonds in Darlehen für die Erneuerung der von einer Naturkatastrophe betroffenen Wohnung und zur Änderung bestimmter Regierungsvorschriften
Zeitliche Textfassungen
Novellierungen
15.08.2018