Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 318 / 2018 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten über die Erklärung der Höhe der Gehaltsgrundlage für die Bestimmung des Gehalts der Staatsanwälte gemäß Gesetz Nr. 201 / 1997 Slg., über das Gehalt und bestimmte andere Anforderungen der Staatsanwälte und zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 143 / 1992 Slg., über das Gehalt und die Vergütung für die On-Call-Tätigkeit im Haushalt und in bestimmten anderen Organisationen und Einrichtungen in der geänderten Fassung, in der geänderten Fassung

Zeitliche Textfassungen

20.12.2018 Verkündet
In Kraft seit 20.12.2018

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