Regierungsverordnung Nr. 318 / 2008 Coll.
Verordnung der Regierung über die Durchführung bestimmter Maßnahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.