Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 318 / 1995 Coll.

Die Verordnung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, mit der festgestellt wird, welche Weiterbildung oder Lehre für die Zwecke der staatlichen Sozialhilfe und der Rentenversicherung als Sekundar- oder Hochschulbildung gilt

Diese Vorschrift verweist auf

Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 92 / 1997 Coll.
Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Änderung und Ergänzung...
Wird geändert durch
Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 196 / 1997 Coll.
Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Änderung des Dekrets d...
Wird geändert durch
Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 183 / 1998 Coll.
Die Verordnung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, mit der festgeste...
Wird aufgehoben durch
Gesetz Nr. 117/1995
Staatliche Sozialhilfegesetz
Führt durch
Gesetz Nr. 155/1995
Rentenversicherung
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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