Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 318 / 1995 Coll.
Die Verordnung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, mit der festgestellt wird, welche Weiterbildung oder Lehre für die Zwecke der staatlichen Sozialhilfe und der Rentenversicherung als Sekundar- oder Hochschulbildung gilt
Diese Vorschrift verweist auf
Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 92 / 1997 Coll.
Wird geändert durch
Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Änderung und Ergänzung...
Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 196 / 1997 Coll.
Wird geändert durch
Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Änderung des Dekrets d...
Dekret des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Nr. 183 / 1998 Coll.
Wird aufgehoben durch
Die Verordnung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, mit der festgeste...
Gesetz Nr. 117/1995
Führt durch
Staatliche Sozialhilfegesetz
Gesetz Nr. 155/1995
Führt durch
Rentenversicherung
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.