Gesetz Nr. 317 / 2001 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 40 / 1964 Slg., Zivilgesetzbuch, geändert, und zur Änderung anderer Gesetze
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.