Regierungsverordnung Nr. 316 / 1995 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 270/1994 Slg., die eine Übergangszeit für die Erfüllung der Funktion des Gründers staatlicher Unternehmen durch die Bezirksbehörden vorsieht
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Act Nr. 276 / 2023 Coll.
Wird aufgehoben durch
Gesetz über die Abschaffung der Rechtsvorschriften
Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 425 / 1990 Coll.
Führt durch
Gesetz des tschechischen Nationalrats über die Bezirksämter, die Änderung ihrer...
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.