Regierungsverordnung Nr. 316 / 1995 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 270/1994 Slg., die eine Übergangszeit für die Erfüllung der Funktion des Gründers staatlicher Unternehmen durch die Bezirksbehörden vorsieht

Diese Vorschrift verweist auf

Unbekannte Vorschrift
Ändert
Act Nr. 276 / 2023 Coll.
Gesetz über die Abschaffung der Rechtsvorschriften
Wird aufgehoben durch
Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 425 / 1990 Coll.
Gesetz des tschechischen Nationalrats über die Bezirksämter, die Änderung ihrer...
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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