Dekret Nr. 314 / 2021 Coll.

Erklärung über den jährlichen Beitrag der Agentur zum Garantiefonds für das Jahr 2022

Gültig Ordnung In Kraft seit 30.09.2021
Inhalt
314
Ordnung
vom 23. August 2021
über den jährlichen Beitrag der Agentur zum Garantiefonds für 2022
Gemäß § 10g Abs. 3 des Gesetzes Nr. 159 / 1999 Slg., zu bestimmten Geschäftsbedingungen und zur Verfolgung bestimmter touristischer Aktivitäten, geändert durch Gesetz Nr. 111 / 2018 Slg.:
§ 1
Beitrag der Reisebüros
Der jährliche Beitrag der Agentur zum Garantiefonds für das Jahr 2022 beträgt 0,03 % der Grundlage für die Berechnung des jährlichen Beitrags.
§ 2
Aufhebung
Die Verordnung Nr. 372/2020 Slg. über den jährlichen Beitrag der Agentur zum Garantiefonds für 2021 wird aufgehoben.
§ 3
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 30. September 2021 in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 2, der am 1. Januar 2022 wirksam wird.
Minister für lokale Entwicklung:
Ing. Dostalová v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 314 / 2021 Slg. über den jährlichen Beitrag der Agentur zum Garantiefonds für 2022
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.08.2021
In Kraft seit30.09.2021
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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