Dekret Nr. 313 / 2007 Coll.
Verordnung über die Vergütung des Insolvenzarztes, die Erstattung seiner endgültigen Ausgaben, die Vergütung der Mitglieder und Stellvertreter des Gläubigerausschusses und die Erstattung ihrer erforderlichen Aufwendungen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.