Dekret Nr. 312 / 2024 Coll.

Verordnung der Regierung über die Gewährung von Ausgleichszahlungen für bestimmte Ausgaben an Staatsanwälte, die der Erfüllung der Aufgaben eines Staatsanwalts im Ausland zugeordnet sind

Zeitliche Textfassungen

30.10.2024 Aktuell
In Kraft seit 30.10.2024
29.10.2024 Verkündet
In Kraft seit 29.10.2024
29.10.2024 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 29.10.2024 bis 29.10.2024

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