Verordnung des Finanzministeriums Nr. 311 / 2001 Coll.

Verordnung des Finanzministeriums über die Bestimmung des Prozentsatzes, um den jede Gemeinde zu einem festen Prozentsatz des nationalen Bruttoeinkommens der Mehrwertsteuer und der Einkommensteuer beiträgt

Zeitliche Textfassungen

06.09.2001 Verkündet
In Kraft seit 06.09.2001
06.09.2001 Vorherige
In Kraft seit 06.09.2001 bis 05.11.2002

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