Dekret Nr. 310 / 2020 Coll.
Verordnung des Finanzministeriums zur Änderung des Erlasses Nr. 410/2009 Slg., zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 563/1991 Slg., über die Rechnungslegung, geändert, für bestimmte ausgewählte Unternehmen, in der geänderten Fassung
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 01.01.2021
Textfassungen:
01.01.2021
08.07.2020
ANHANG
Ordnung
vom 30. Juni 2020
zur Änderung des Erlasses Nr. 410 / 2009 Slg., zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 563 / 1991 Slg., über die Rechnungslegung, geändert, für bestimmte ausgewählte Unternehmen, geändert
Das Finanzministerium sieht gemäß § 37b Abs. 1 des Gesetzes Nr. 563 / 1991 Slg., auf Rechnung, geändert durch Gesetz Nr. 437 / 2003 Slg., Gesetz Nr. 304 / 2008 Slg., Gesetz Nr. 221 / 2015 Slg. und Gesetz Nr. 462 / 2016 Slg., zur Umsetzung der §§ 4 (8) und 24 (5) vor:
Verordnung Nr. 410/2009 Slg., Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 563 / 1991 Slg., auf Rechnung, geändert, für bestimmte ausgewählte Einheiten, geändert, geändert durch Dekret Nr. 435 / 2010 Slg., Dekret Nr. 403 / 2011 Slg., Dekret Nr. 436 / 2011 Slg., Dekret Nr. 460 / 2012 Slg., Dekret Nr. 473 / 2013 Sl. Slg., wird wie folgt geändert:
1. In den Artikeln 43 Absatz 2 Buchstaben b und 43 Absatz 5 Buchstaben a und h werden die Worte "Erhöhung oder Abnahme" durch "Änderungen" ersetzt.
2. In Artikel 43 Absatz 3 werden die Worte "und die Bilanzpositionen" am Ende von Buchstabe a angefügt. C.IV.2. Sonderausgabenkonto " und "C.IV.3 Staatshaushaltskonto"
3. In § 43 Abs. 3 werden die Worte "wo der Gewinn mit negativem Vorzeichen und Verlust mit positivem Vorzeichen gemeldet wird" am Ende des Textes in Buchstabe e hinzugefügt.
4. In Artikel 43 Absatz 4 Buchstabe a) wird das Wort "Bewegungen" durch die Worte ersetzt, die in der Bedingung "und die Worte "Ergebnisse in Erhöhungen oder Kürzungen" durch die Worte ersetzt werden" wurden durch Erhöhungen oder Kürzungen verursacht".
5. In Artikel 43 Absatz 4 Buchstabe b) bis e) werden die Worte "Erhöhung oder Abnahme" durch die Worte "Änderungen des Zustands der Mittel durch Erhöhungen oder Kürzungen" ersetzt.
6. In Artikel 43 Absatz 6 Buchstabe a werden die Worte "eine Erhöhung oder Abnahme des durch eine Änderung der Struktur verursachten Geldes und eine Erhöhung oder Abnahme des Eigenkapitals und der langfristigen Verbindlichkeiten" durch die Worte "Änderungen im Zustand der Gelder, die durch eine Erhöhung oder Verringerung des Eigenkapitals, langfristiger Verbindlichkeiten und langfristiger Forderungen verursacht werden."
7. In Paragraph 43 (6) (b) werden die Worte "Erhöhungen oder Kürzungen" durch die Worte"-Änderungen ersetzt, die Worte "durch Veränderung der Struktur und "werden durch die Wörter" ersetzt, die verursacht wurden" und die Worte "und die Mittel einer Einheit unter Ziffer 27 ' am Ende des Briefes hinzugefügt werden.
8. In Artikel 43 Absatz 6 Buchstaben c und d werden die Worte "Erhöhung oder Abnahme" durch die Worte "Änderungen des Zustands der Mittel durch Erhöhungen oder Kürzungen" ersetzt.
9. In § 43 Abs. 7 a) werden die Worte "Gesamterhöhung oder Reduktion" durch "Überaller Wandel" ersetzt.
Übergangsbestimmungen
1. Für den Rechnungslegungszeitraum, der vor dem 1. Januar 2021 beginnt, gilt das Dekret Nr. 410 / 2009 Coll., wie es vor dem Inkrafttreten des Dekrets wirksam ist.
2. Paragraph 43 (6) (b) des Erlasses Nr. 410/2009 Slg., wie ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, kann von bereits in den am 31. Dezember 2020 erstellten Jahresabschlüssen von Unternehmen verwendet werden.
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Finanzminister:
JUDr. Schiller, Ph.D., v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verordnung Nr. 310 / 2020 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 410 / 2009 Slg., zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 563 / 1991 Slg., über die Rechnungslegung in der geänderten Fassung, für bestimmte ausgewählte Unternehmen, in der geänderten Fassung |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 08.07.2020 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.01.2021 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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