Regierungsverordnung Nr. 31 / 2020 Coll.
Verordnung der Regierung zur Änderung der Verordnung Nr. 48/2017 Slg. über die Festlegung von Anforderungen nach Rechtsakten und Normen guter landwirtschaftlicher und ökologischer Bedingungen für die Bereiche der Cross-Compliance-Regeln und die Folgen von Verstößen gegen die Gewährung bestimmter landwirtschaftlicher Beihilfen in der geänderten Fassung
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