Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 31 / 2017 Coll.

Mitteilung des Finanzministeriums zur Bestimmung der Emissionsbedingungen für die tschechische Staatsanleihe, 2017- 2027, 0,25%

Gültig
31.
GEMEINSCHAFT
Finanzministerium
vom 1. Februar 2017
Bestimmung der Emissionsbedingungen für die tschechische Staatsanleihe, 2017- 2027, 0,25%
Die Tschechische Republik veröffentlicht Staatsanleihen über das Finanzministerium (nachfolgend "das Ministerium") gemäß § 26 des Gesetzes Nr. 190/2004 Slg. über Anleihen, geändert (nachfolgend "das Gesetz über Anleihen" genannt). Das Ministerium legt diese Emissionsbedingungen fest, die die Rechte und Pflichten der Emittenten und Schuldverschreibungen sowie Informationen über die Emission von Schuldverschreibungen und Forderungen der Staatsanleihe der Tschechischen Republik, 2017- 2027, 0,25% (nachstehend „Anleihen“ oder „Anleihen“ genannt) genauer definieren.
1. Basisbeschreibung der Anleihen:
Ausstellung: Tschechische Republik - Finanzministerium
Titel: Nationale Anleihe der Tschechischen Republik, 2017- 2027, 0,25%
Kurzname: Tschechische Republik, 0,25%, 27
Seriennummer ausgeben: 100.
Nennwert: 10.000 CZK (mit Worten: 10.000 CZK)
Form der Bindung: Buch-Einsatzträger-Sicherheit
Art der Anleihe: Staatsanleihe
Währung, in der Anleihen genannt werden: Tschechische Krone (CZK)
Beginn der Anmeldefrist: 8. 2. 2017
Datum des Ablaufs der Anmeldefrist: 11.1.2027
Datum: 10.2.2017
Fälligkeitsdatum: 10.2.2027
Zinserträge: ermittelt mit einem festen Zinssatz von 0,25% p.a.
Gebrochene Tage: ACT / ACT (ICMA)
ISIN: CZ0001005037
Separater Rektor - ISIN: CZ0000703509
Gutschein Nr. 1 - ISIN: CZ0000703517
Gutschein Nr. 2 - ISIN: CZ0000703525
Gutschein Nr. 3 - ISIN: CZ0000703533
Gutschein Nr. 4 - ISIN: CZ0000703541
Gutschein Nr. 5 - ISIN: CZ0000703558
Gutschein Nr. 6 - ISIN: CZ0000703566
Gutschein Nr. 7 - ISIN: CZ0000703574
Gutschein Nr. 8 - ISIN: CZ0000703582
Gutschein Nr. 9 - ISIN: CZ0000703590
Gutschein Nr. 10 - ISIN: CZ0000703608
2. Die Anleihen werden auf der Grundlage besonderer Gesetze im Sinne von § 25 Abs. 2 des Anleihegesetzes ausgegeben.
3. Die Anleihen werden als Bucheintragspapiere ausgegeben und zum Zeitpunkt der Ausgabe im zentralen Register der Bucheintragspapiere registriert, die gemäß § 92 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 256 / 2004 Slg. auf dem Kapitalmarkt in der geänderten Fassung vom tschechischen Recht durch das Zentralverwahrer der Wertpapiere, a.s., mit Sitz in Rybná 14, 110 05 Praha 1, Tschechische Republik, eingetragen durch das Gemeindegericht 4308, Eine andere Person als ein Zentralverwahrer, der berechtigt ist, Aufzeichnungen von Bucheinträgen zu halten, hält ein Anleiheregister, wenn der Emittent dies beschließt.
4. Anleihen können von juristischen und natürlichen Personen, die ihren Sitz oder Wohnsitz in der Tschechischen Republik und im Ausland haben, abonniert und erworben werden (nachstehend "der Abonnent "oder" Abonnenten" genannt).
5. Das Recht auf Zahlung der Anleiheerlöse wird von der Person ausgeübt, die ab dem 11. Januar 2018 berechtigt ist, die mit der Anleihe verbundenen Rechte auszuüben. Das Recht auf Zahlung des Anleiheertrags für den Zeitraum vom Zeitpunkt der Ausgabe (einschließlich dieses Datums) bis zum 10.2.2018 (ohne diesen Zeitpunkt) wird von der Person ausgeübt, die berechtigt ist, die an die Anleihe gebundenen Rechte am 11..1.2018 auszuüben. Die Übertragbarkeit von Anleihen und die Möglichkeit, Anleihen zu errichten, sind nach dem 11..1.2027 ausgeschlossen.
6. Die Anleiherendite wird mit einem festen Zinssatz von 0,25% p.a. bestimmt. Die Anleiherendite wird einmal jährlich zum Zeitpunkt des 10. des betreffenden Jahres ab 2018 ausgezahlt. Ist das Datum der Rendite der Anleihe kein Arbeitstag, so wird die Rendite der Anleihe am unmittelbar folgenden Arbeitstag ohne Anspruch auf die Rendite für diese Verschiebung gezahlt.
7. Die erste Renditefrist für die Zahlung des Anleiherendites wird vom 10.2.2017 (einschließlich dieses Datums) bis zum 10.2.2018 (ohne dieses Datum) festgesetzt. Der folgende Zeitraum wird ab 10.2 (einschließlich jenes Datums) des betreffenden Jahres bis 10.2 (ohne diesen Tag) des Jahres nach 2018 jährlich festgesetzt. Für die Zwecke jeder Berechnung im Zusammenhang mit Anleihen, die auf der Grundlage dieser Emissionsbedingungen ausgegeben werden, wird ein Bruchteil von Tagen verwendet, der auf dem Übereinkommen der tatsächlichen Anzahl der letzten Tage in dem Zeitraum basiert, für den die betreffende Berechnung vorgenommen wird, und die tatsächliche Anzahl der Kalendertage im Jahr [ACT / ACT Standard (ICMA)]. Die proportionale Rendite der Anleihe wird zum Zeitpunkt der Berechnung der proportionalen Rendite der Anleihe ab dem Zeitpunkt der Ausgabe oder ab dem Zeitpunkt des Beginns der betreffenden Rendite zum Zeitpunkt der Berechnung der proportionalen Rendite der Anleihe berücksichtigt.
8. Die Debt-Ausgaben können innerhalb der Anmeldefrist in aufeinanderfolgenden Raten (in Tranchen) ausgegeben werden.
9. Die Emissionsquote der Anleihe der betreffenden Tranche der Anleiheemission wird durch den Auktionssatz bestimmt. Bei der Emission von Anleihen durch Eintragung in das Vermögenskonto des Emittenten wird der Anleiheemissionssatz zu 100 % des Nennwerts bestimmt.
10. Anleihen werden öffentlich in der Tschechischen Republik zum Abonnement angeboten, und nach § 26 Abs. 4 des Anleihegesetzes werden sie über die Tschechische Nationalbank auf dem Primärmarkt verkauft. Der primäre Verkauf von Anleihen, die Methode und der Ort des Abonnements von Anleihen, die Methode und Frist für die Lieferung von Anleihen an einzelne Abonnenten und die Art und den Ort der Zahlung des Emissionssatzes der Abo-Anleihe richtet sich nach den geltenden Regeln für den Primärverkauf von Staatsanleihen, die von der Tschechischen Nationalbank (nachfolgend "Auction Rules") organisiert werden, die auf der Website der Tschechischen Nationalbank und des Ministeriums veröffentlicht werden. Primäranleihenverkäufe werden in Form von Auktionen durchgeführt. Der Auktionsplatz ist Česká národní banka. Nur eine vom Emittenten oder Emittenten benannte Person kann an der Auktion teilnehmen. Andere Teilnehmer dürfen nur indirekt über vom Emittenten oder vom Emittenten benannte Personen teilnehmen. Der Emittent ist berechtigt, Schuldverschreibungen zu schreiben, wenn sie erst nach § 15 Abs. 4 des Schuldverschreibungsgesetzes in das Vermögenskonto des Emittenten ausgegeben werden und Schuldverschreibungen vor ihrem Fälligkeitstermin erwerben, einschließlich der Rückzahlung von Schuldverschreibungen zu einem beliebigen Preis zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Emissionsdatum und unter anderen vom Ministerium festgelegten Bedingungen. Eigene Schuldverschreibungen, die der Emittent vor seinem Fälligkeitstermin erworben hat, einschließlich Schuldverschreibungen, die vom Emittenten zurückgekauft werden, werden nicht gelöscht und stehen dem Emittenten im Ermessen, ob er sie im Besitz des Emittenten verlässt und gegebenenfalls verkauft oder anderweitig entscheidet.
11. Der primäre Verkauf von Anleihen in der ersten Tranche der Anleihe-Emission wird durch die Auktion, die am 8. Februar 2017 von der Tschechischen Nationalbank gemäß den Auktionsregeln abgehalten wird, getätigt. Der Emittent entscheidet über das Datum und die Art der betreffenden Auktionen nach den Auktionsregeln. Die Auktionsbekanntmachung und die Auktionsmethode werden rechtzeitig vor dem Auktionsdatum auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
12. Anleihen können nach Artikel 7 des Anleihegesetzes in weniger als oder mehr als dem Gesamtnennwert der Anleihenausgabe als dem erwarteten Nominalwert der Anleihenausgabe ausgegeben werden. Das mögliche Ausmaß des Anstiegs des nominalen Gesamtwerts der Anleihen ist 50 000 000 000 CZK (d. h. 50 Milliarden CZK).
13. Die Anleihen werden zum Nominalwert bei 10.2.2027 zurückgezahlt. Dieses Datum schließt das Interesse an Anleihen ab. Die Anleihen werden zusammen mit der Zahlung der letzten Anleiherendite an die Person zurückgezahlt, die die Anleihen bei 11.1.2027 besitzt. Ist das Datum der Rückzahlung der Anleihen und die Zahlung der letzten Anleihenrendite kein Arbeitstag, so werden diese Zahlungen am unmittelbar folgenden Arbeitstag ohne Anspruch auf die Rückzahlung für diese Rückzahlung geleistet.
14. Der Emittent verpflichtet sich, nach diesen Emissionsbedingungen die Zahlung von Anleiherträgen und die Rückzahlung von Anleihen an Personen sicherzustellen, die berechtigt sind, die mit der Anleihe verbundenen Rechte an dem durch diese Emissionsbedingungen gesetzten Tag ausschließlich in den Kronen der Tschechischen oder anderen Währung auszuüben, die zum Zeitpunkt der Zahlung die Rechtswährung der Tschechischen Republik sein wird. Die Tschechische Nationalbank und das Ministerium sind daran beteiligt, die Rückzahlung von Anleihen und die Zahlung von Anleiherträgen sicherzustellen. Der Nominalwert der Anleihen wird zurückgezahlt und die Anleihenrendite werden nach den Anweisungen der Personen, die berechtigt sind, die mit der Anleihe verbundenen Rechte zu dem durch diese Emissionsbedingungen gesetzten Zeitpunkt auszuüben, per Bargeld oder Bargeld bezahlt. Die Zahlstelle ist die Tschechische Nationalbank, die die Art und Weise publizieren wird, wie Anleiherückzahlungen und Anleiheerlöse getätigt werden.
15. Die gültige Bewertung der finanziellen Förderfähigkeit (Rating) langfristiger Kronenverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bestimmung dieser Emissionsbedingungen durch Standard & Poor's ist auf AA-Ebene, Moody's auf A1-Ebene und Fitch-Bewertungen auf AA-Ebene.
16. Schuldverschreibungen sind direkte, bedingungslose und unvorhergesehene Schulden der Tschechischen Republik, die auf der gleichen Ebene mit allen anderen bestehenden und zukünftigen direkten, bedingungslosen und unvorhergesehenen Schulden der Tschechischen Republik sind.
17. Alle Rechte an Anleihen und Coupons, die ihnen gemäß § 42 des Anleihegesetzes übertragen werden, sind um einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem sie zum ersten Mal angewendet werden kann, zu beschränken.
18. Diese Emissionsbedingungen werden vom Ministerium in der Sammlung der Gesetze bekannt gegeben. Ein Hinweis auf den erwarteten Gesamtnennwert der Anleiheemission wird zusammen mit diesen Emissionsbedingungen durch Veröffentlichung in der tschechischen Sprache auf der Website des Ministeriums in dem Teil, in dem der Emittent Informationen über die von ihm ausgegebenen Staatsschulden veröffentlicht. Jede weitere Mitteilung an die Inhaber von Anleihen und an die Öffentlichkeit über diese Anleihen wird ebenfalls in gleicher Weise veröffentlicht.
19. Diese Emissionsbedingungen können in Fremdsprachen übersetzt werden. Wenn es einen Konflikt zwischen verschiedenen Sprachversionen von Emissionsbedingungen gibt, ist die tschechische Version entscheidend.
20. Anleihen werden nach tschechischem Recht ausgegeben und die Besteuerung des Ertrags der Anleihe erfolgt nach tschechischem Recht. Die Rechte und Pflichten dieser Emissionsbedingungen und der auf ihrer Grundlage ausgegebenen Schuldverschreibungen werden nach tschechischem Recht geregelt und ausgelegt, unabhängig von den Bestimmungen der Konfliktnormen.
Minister:
Ing. Babiš v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Finanzministeriums Nr. 31 / 2017 Coll. zur Bestimmung der Emissionsbedingungen für die Tschechische Staatsanleihe, 2017- 2027, 0,25%
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum09.02.2017
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf