Dekret des Bundesministeriums für Außenhandel, des Bundesministeriums für Stahl und Schwertechnik, des Bundesministeriums für Allgemeine Technik und des Bundesministeriums für Elektrotechnik Nr. 31 / 1986 Coll.
Dekret des Bundesministeriums für Außenhandel, des Bundesministeriums für Metall und Schwertechnik, des Bundesministeriums für Allgemeines Engineering und des Bundesministeriums für Elektrotechnik über die Grundbedingungen für die Lieferung von Exportanlagen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.