Dekret des Finanzministers der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Nr. 31 / 1971 Coll.

Erlass des Finanzministers der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zum Thema Gedenksilber 50 Kronen zum 50. Jahrestag der Gründung der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei

Gültig In Kraft seit 12.05.1971
Inhalt
31.
Ordnung
Finanzminister der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
vom 4. Mai 1971
zum 50. Jahrestag der Gründung der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei 50 Kronen
Der Finanzminister der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik erklärt gemäß § 3 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 41 / 1953 Slg. und gemäß § 2 Abs. 2 Abs. 2 Nr. 35 / 1954 Slg., zu Gedenkmünzen:
§ 1
(1) Zum 50. Jahrestag der Gründung der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei werden Gedenksilber fünfzig Kronen ausgegeben.
(2) Die silbernen 50 Kronen werden aus einer Legierung von 700 Silber und 300 Kupferstücken gerollt. Das Bruttogewicht von 50 Kronen beträgt 13 g. Bei der Prägung ist eine Toleranz nach oben und unten im Bruttogewicht 10 / 1000 und im Silbergehalt 5 / 1000 zulässig. Der Durchmesser der 50-Krone beträgt 31 mm, seine Kante ist glatt mit einem repetitiven Ornament eines Fünf-Punkt-Stars und einer Welle, die durch Einfluss gemacht wird.
(3) Angesichts der Gedenksilber 50 Krone ist das Staatszeichen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik, um das die Inschrift "CZECHOSLOVAK SOCIALISTIC REPUBLIC" von links nach rechts im Kreis geschrieben wird.
Die Wertbezeichnung "50" wird unter das nationale Emblem unten gesetzt. Das Design der fünfziger Krone ist das Werk eines akademischen Bildhauers, das Laureat des Staatspreises Ján Kulich, dessen Marke" · J · K · "unter der Wertmarkierung in der Mitte des Bodens platziert.
(4) Auf der Rückseite der Gedenk Silber fünfzig Kronen ist das dominante Bild des Sichels und Hammers, in dessen Hintergrund eine Gruppe von fünf Zeichen ist, die die gegenseitige Eingabe der Hände der Einheit der Arbeiterklasse symbolisiert. Es gibt einen Fünf-Punkt-Star in der Mitte als Symbol der Kommunistischen Partei. In der Kopie von links zu ungeschlossen Kreis ist die Inschrift
"Kommunistische Partei der Tschechoslowakei"
Mitten im unten genannten Jahr "1921-1971".
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Ing. Rozechek, CSc.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret des Finanzministers der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Nr. 31 / 1971 Coll., zur Ausgabe von Gedenksilber 50 Kronen zum 50. Jahrestag der Gründung der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei
Art der Vorschrift-
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum12.05.1971
In Kraft seit12.05.1971
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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