Entscheidung Nr. 31 / 1969 Coll.
Beschluss des Präsidenten der Republik gemäß Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe a des Verfassungsgesetzes Nr. 143 / 1968 Slg. über die Tschechoslowakische Föderation über die Aushandlung internationaler Verträge
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.