Dekret des Außenministers Nr. 31 / 1967 Coll.
Dekret des Außenministers über die Benennung der Tschechoslowakischen Filmexporte und des Tschechoslowakischen Fernsehens für bestimmte Tätigkeiten im Export und Import von Filmen und Fernsehaufzeichnungen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.