Regierungsverordnung Nr. 31 / 1948 Coll.
Verordnung über die Gewährung von Urlaub und die Zahlung von Leistungen für die Dauer des Urlaubs im Bau- und Sekundärbau nach Markensystem im Jahre 1948
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.