Regierungsverordnung Nr. 309 / 1996 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 270/1994 Slg. zur Festlegung einer Übergangszeit für die Erfüllung der Funktion des Gründers staatlicher Unternehmen durch die Bezirksbehörden, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 316/1995 Slg.
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.