Regierungsverordnung Nr. 306 / 2023 Coll.

Verordnung der Regierung über bestimmte Bedingungen für die Durchführung außergewöhnlicher finanzieller Unterstützung der Agrarsektoren, die von spezifischen Problemen betroffen sind, die die wirtschaftliche Rentabilität der Landwirte im Jahr 2023 beeinträchtigen

Zeitliche Textfassungen

15.10.2023 Aktuell
In Kraft seit 15.10.2023
13.10.2023 Verkündet
In Kraft seit 13.10.2023
13.10.2023 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 13.10.2023 bis 14.10.2023

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