Regierungsverordnung Nr. 306 / 2003 Coll.

Verordnung der Regierung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 86/2001 Slg. über die Bedingungen für die Gewährung finanzieller Unterstützung für das Inverkehrbringen von Grundstücken und die finanzielle Entschädigung für das Inverkehrbringen von Grundstücken und die Grundsätze für den Verkauf von Rapsölen an Land, das in der geänderten Fassung niedergelegt wird

Zeitliche Textfassungen

22.09.2003 Verkündet
In Kraft seit 22.09.2003
22.09.2003 Vorherige
In Kraft seit 22.09.2003 bis 31.12.2014

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