Regierungsverordnung Nr. 306 / 1948 Coll.
Verordnung über den Übergang und den Abschluss des Handels- und Handelsraums (Industrie-)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.