Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 305 / 2002 Coll.
Verordnung des Gesundheitsministeriums zur Festlegung des Inhalts des Antrags und ausführlicher Spezifikationen der vor dem Inverkehrbringen des Biozidprodukts oder Wirkstoffs vorgelegten Daten
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Wird geändert durch
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Gesetz Nr. 120/2002
Führt durch
Gesetz über die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Biozidprodukten und Wir...
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.