Das Verfassungsgericht fand Nr. 304 / 2010 Coll.

Das Verfassungsgericht fand vom 7. September 2010 über die Nichtigerklärung von § 2 Abs. 2 Abs. 2 Abs. 2 Abs. 3 der Ordnungsordnung der Stadt Jesenik Nr. 1 / 2008 über das Verbot des Konsums alkoholischer Getränke im öffentlichen Bereich

Zeitliche Textfassungen

05.11.2010 Verkündet
In Kraft seit 05.11.2010

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