Regierungsverordnung Nr. 304 / 1948 Coll.

Verordnung über die Vergütung der Mitglieder der nationalen Ausschüsse

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf